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Aktuelles
Willkommen auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in
Baden-Württemberg.
Auf diesen Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg können Sie sich über den Umgang und
das Arbeiten mit Gefahrstoffen an öffentlichen Schulen informieren.
Das Infoportal bietet Handlungshilfen zur Umsetzung der geltenden
rechtlichen Vorgaben. Gleichzeitig verweist das Kultusministerium auf die verbindlichen Regeln des Unfallversicherungsträgers
„Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ (DGUV Regel 113-018, bisher GUV-SR 2003) und die zugehörige
Stoffliste (DGUV Regel 113-019, bisher GUV-SR 2004) als Arbeitshilfen. Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“
(RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits-
und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.
Mit der Einführung des Unterrichtsfaches BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
Um den Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung für biologische
Arbeitsstoffe analog der Schutzstufe 1 zu erleichtern, wurde eine Muster-Dokumentation
erarbeitet. Diese Muster-Dokumentation ist eine Möglichkeit zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und daraus
abzuleitenden Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in Schulen.
Als weitere Untersützung wird eine Handlungshilfe
für fachkundige Lehrkäfte angeboten, die Hinweise und Hilfen zur Organisation der Biologiesammlung bietet.
Grundlegende Informationen für ein funktionsfähiges Konzept zur Entsorgung von Gefahrstoffen an Schulen sind unter der Rubrik Gefahrstoffmanagement zusammengefasst.
Die Handlungshilfe
Gefahrstoffmanagement unterstützt Schulleitungen bei der Durchführung einer
arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung und verweist auf die Inhalte des Informationsportals.
Die Broschüre Gefahrstoffe
in Grundschulen und Kintertagesstätten unterstützt beim Gefahrstoffmanagement in den entsprechenden
Einrichtungen.
Die Informationen des Infoportals gelten vorrangig für allgemein bildende Schulen sowie für
vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen.
Für berufliche Schulen in Vollzeitform, z.B. der chemischen, biologischen, medizinischen und
pharmazeutischen Berufe, gelten die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in
Hochschulen; DGUV Information 213-039 bisher: BGI/GUV-I 8666), sofern an diesen Schulen - vergleichbar wie an den Hochschulen -
mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

NEU! Handlungshilfe Sicherheit im Biologieunterricht
Sicherheit im Biologieunterricht, eine Handlungshilfe für fachkundige Lehrkräfte Hinweise zur Organisation einer Sammlung
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach BioStoffV
Unterweisungshilfe Gasbrenner
Die Unterweisungshilfe Gasbrenner kann als Orientierung und Arbeitshilfe für eine (praktische) Unterweisung der Schülerinnen und Schüler durch fachkundige Lehrkräfte herangezogen werden.