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Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in Baden-Württemberg

Willkommen auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in Baden-Württemberg.

Auf diesen Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg können Sie sich über den Umgang und das Arbeiten mit Gefahrstoffen an öffentlichen Schulen informieren.

Das Infoportal bietet Handlungshilfen zur Umsetzung der geltenden rechtlichen Vorgaben. Gleichzeitig verweist das Kultusministerium auf die verbindliche Regel des Unfallversicherungsträgers „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ (DGUV Regel 113-018). Die Regel, sowie die zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z. B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.


Die Informationen des Infoportals gelten vorrangig für allgemein bildende Schulen sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen.
Für berufliche Schulen in Vollzeitform, z. B. der chemischen, biologischen, medizinischen und pharmazeutischen Berufe, gelten die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen; DGUV Information 213-039), sofern an diesen Schulen – vergleichbar wie an den Hochschulen – mit Gefahrstoffen umgegangen wird.


Neben Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen bietet das Portal weitere Handlungshilfen für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht.

Gefahrstoffe im Unterricht


Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht ist die "Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen" zu beachten.

Grundlegende Informationen und Regelungen für Schulleitungen und Lehrkräfte zum Gefahrstoffmanagement an allgemein bildenden Schulen sind über die Hauptmenüpunkte dieses Portals abrufbar.


Weitere Materialien zur Unterstützung beim Gefahrstoffmanagement bieten die Online-Portale der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)  DEGINTU und Sichere Schule.

Biologische Arbeitsstoffe im Unterricht


Für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht sind rechtliche Vorgaben und Regelungen zu beachten. Um die Schulen bei der Umsetzung dieser Vorgaben zu unterstützen, werden Muster-Materialien wie z. B. Gefährdungsbeurteilungen nach Biostoffverordnung und Betriebsanweisungen angeboten.

Zudem wird eine Handlungshilfe für fachkundige Lehrkräfte bereitgestellt, die Hinweise und Hilfen zur Organisation der Biologiesammlung bietet.


Weitere Informationen

Weitere Informationen und Materialien


Im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht werden nicht nur Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen durchgeführt. Auch beim Umgang mit Arbeitsmitteln wie Gasbrenner oder Maschinen wie 3D-Drucker sind rechtliche Sicherheitsvorgaben zu beachten.


Für die sichere Umsetzung von fachpraktischen Arbeiten und Schülerexperimenten im Unterricht, werden den Lehrkräften verschiedene Materialien zur Unterstützung angeboten.


Weitere Informationen

Unterstützung und Beratung



Sowohl die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) als auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bieten zahlreiche Unterstützungsmaterialien zur Sicherheit im Unterricht.


Beratung bieten das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) sowie die Fachberatungen der Staatlichen Schulämter und der Regierungspräsidien.

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