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Aktuelles
Willkommen auf dem Informationsportal zum Gefahrstoffmanagement für Lehrkräfte in
Baden-Württemberg.
Auf diesen Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg können Sie sich über den Umgang und
das Arbeiten mit Gefahrstoffen an öffentlichen Schulen informieren.
Das Infoportal bietet Handlungshilfen zur Umsetzung der geltenden
rechtlichen Vorgaben. Gleichzeitig verweist das Kultusministerium auf die verbindliche Regel des Unfallversicherungsträgers
„Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ (DGUV Regel 113-018, bisher GUV-SR 2003). Die Regel, sowie die
zugehörige Stoffliste (DGUV Information 213-098) können als Arbeitshilfen dienen. Bisher geltende Verwendungsverbote für
bestimmte Stoffe an Schulen in Baden-Württemberg (z.B. Pikrinsäure) bleiben davon unberührt.
Obwohl die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für die
Schulen verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus
jedoch nicht abzuleiten.
Die im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 286/Mai 2019) erwähnte Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen unterstützt die Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.
Sowohl im Infodienst Schulleitung (Ausgabe 281/Nov 2018) als auch im Infodienst Schule (Ausgabe 99 /Nov. 2018) wird auf das Online Portal
„Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung
(DEGINTU)“ hingewiesen.
DEGINTU kann die Schulleiterinnen und Schulleiter, Sammlungsleiterinnen und Sammlungsleiter sowie Lehrkräfte bei
der sicheren Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts unterstützen.
Es bietet die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren. Zudem werden über 300
Mustergefährdungsbeurteilungen zur Verfügung gestellt.
DEGINTU wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kostenfrei unter https://degintu.dguv.de allen
Schulen und Institutionen der Lehramtsausbildung zur Verfügung gestellt.
Eine Information zu DEGINTU
wird auf der Startseite von DEGINTU angeboten.
Die Mustergefährdungsbeurteilungen nach altem Gefahrstoffrecht, sowie das Formular zur
„Tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ stehen auf der Seite
„Handlungshilfe zur tätigkeitsbezogenen
Gefährdungsbeurteilung“ weiterhin zum Download bereit und können ebenfalls als Handlungshilfe herangezogen
werden.
Mit der Einführung des Unterrichtsfaches BNT arbeiten Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 mit dem Gasbrenner. Eine Unterweisung in die Tätigkeit mit dem Gasbrenner ist unerlässlich. Die Unterweisungshilfe Gasbrenner bietet Unterstützung bei der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen.
Um
den Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung für biologische
Arbeitsstoffe analog der Schutzstufe 1 zu erleichtern, wurde eine Muster-Dokumentation
erarbeitet. Diese Muster-Dokumentation ist eine Möglichkeit zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und daraus abzuleitenden
Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in Schulen.
Als weitere Unterstützung wird eine Handlungshilfe
für fachkundige Lehrkräfte angeboten, die Hinweise und Hilfen zur Organisation der Biologiesammlung bietet. Als
weitere Handlungshilfe steht seit September 2019 die überarbeitete DGUV Regel 102-001 "Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht" zur
Verfügung.
Grundlegende Informationen für ein funktionsfähiges Konzept zur Entsorgung von Gefahrstoffen an Schulen sind unter der Rubrik Gefahrstoffmanagement zusammengefasst.
Die Handlungshilfe Gefahrstoffmanagement unterstützt Schulleitungen bei der Durchführung einer arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung und verweist auf die Inhalte des Informationsportals.
Die Broschüre Gefahrstoffe in Grundschulen und Kindertagesstätten unterstützt beim Gehfahrstoffmanagement in den entsprechenden Einrichtungen.
Die Informationen des Infoportals gelten vorrangig für allgemein bildende Schulen sowie für
vergleichbare Fächer an beruflichen Schulen.
Für berufliche Schulen in Vollzeitform, z.B. der chemischen, biologischen, medizinischen und
pharmazeutischen Berufe, gelten die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen in Hochschulen (Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in
Hochschulen; DGUV Information 213-039 bisher: BGI/GUV-I 8666), sofern an diesen Schulen - vergleichbar wie an den Hochschulen -
mit Gefahrstoffen umgegangen wird.

Beratungsangebot
Beratung zur Sicherheit im Unterricht erhalten Sie beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
(ZSL).
Direkte Kontaktaufnahme unter: sicherheit@zsl.kv.bwl.de
NEU! Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume
Im Download-Bereich wird eine Muster-Fachraumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume bereitgestellt.
Verbindliche Information zur Auswahl von Gefahrstoffen
Ziel der Information ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei der Auswahl von Gefahrstoffen für den Einsatz im Unterricht zur Erfüllung des Bildungsplans 2016.
Betriebsanweisungen für das Fach Biologie
Im Downloadbereich werden verschiedene Betriebsanweisungen für das Fach Biologie bereitgestellt.
Dokumentationen von Mustergefährdungsbeurteilungen für das Fach Biologie
Im Downloadbereich werden zahlreiche Dokumentationen von Mustergefährdungsbeurteilungen für das Fach Biologie für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bereitgestellt.
Handlungshilfe Sicherheit im Biologieunterricht
Sicherheit im Biologieunterricht, eine Handlungshilfe für fachkundige Lehrkräfte Hinweise zur Organisation einer Sammlung
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach BioStoffV
Unterweisungshilfe Gasbrenner
Die Unterweisungshilfe Gasbrenner kann als Orientierung und Arbeitshilfe für eine (praktische) Unterweisung der Schülerinnen und Schüler durch fachkundige Lehrkräfte herangezogen werden.