Navigation überspringen

Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach Biostoffverordnung

Das Kultusministerium verweist auf die verbindliche "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (Biostoffverordnung - BiostoffV) und die DGUV-Regel 102-001. Obwohl die "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) in Baden-Württemberg vom Kultusministerium nicht für Schulen für verbindlich erklärt wurde, kann diese als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden. Ein Rechtsanspruch ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

Eine entscheidende Voraussetzung für den sicheren Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation nach §§ 4, 7 BioStoffV. Außerdem müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen durch eine fachkundige Lehrkraft die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 9 BioStoffV beachtet werden.

Grundsätzlich muss für jede Tätgkeit und jedes Experiment die Gefährdungsbeurteilung vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit zur Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist von einer fachkundigen Person zu erstellen und zu dokumentieren.

Um den Lehrkräften die Durchführung der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung für biologische Arbeitsstoffe analog der Schutzstufe 1 zu erleichtern, hat die "Arbeitsgruppe Sicherheit" des Kultusministeriums, des Landesinstituts für Schulentwicklung und der Unfallkasse Baden-Württemberg eine Muster-Dokumentation erarbeitet. Diese Muster-Dokumentation ist eine Möglichkeit zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und daraus abzuleitenden Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in Schulen.

Bitte beachten:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit einer Muster-Gefährdungsbeurteilung keine Haftung übernommen wird. Jede fachkundige Nutzerin/jeder fachkundige Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen.

Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach BioStoffV für ausgewählte Experimente mit biologischen Arbeitsstoffen analog der allgemeinen Schutzmaßnahmen (Schutzstufe 1)

Hinweis:
Aufgrund verschiedener Browsereinstellungen wird empfohlen, das Dokument zunächst herunterzuladen und dann zu öffnen.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.