Navigation überspringen

Entsorgung von Gefahrstoffen

Schulen tragen mit den dort anfallenden Gefahrstoffresten bzw. -abfällen in nicht geringem Umfang zur Umweltbelastung bei. Daher gelten auch für Schulen die Grundsätze:
Abfälle sind möglichst zu vermeiden.
Nicht vermeidbare oder verwertbare Abfälle sind umweltverträglich zu beseitigen (vgl. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz).

Gemeinsam mit dem Sachkostenträger hat die Schule hierzu ein funktionsfähiges Enstorgungkonzept zu erarbeiten.
Vor Beginn einer Tätitigkeit mit Gefahrstoffen muss die verantwortliche Lehrkraft klären, wie nicht verwertbare Reste und Abfälle gefahrlos und umweltverträglich beseitigt werden können.
Dabei sind die Gefahrstoffabfälle gemäß ihrem Gefährdungspotential zu behandeln.

Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Gefahrstoffen an Schulen.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.